DIN 30710 Warnmarkierung
DIN 30710
gem. § 35 Abs. 6 StVO
Fahrzeuge mit Sonderrechten
Sicherheit im Straßenverkehr
Einsatz
Warnmarkierungen DIN 30710 auf Fahrzeugen
Pflicht für
DIN 30710
Merksatz: A wie “amtlich” – V wie “verkehrt”
Übersicht zur DIN 30710
- Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter und reflektierender Kfz Warnmarkierung voraus.
- Die Kennzeichnung der Fahrzeuge wird in der DIN 30710 geregelt.
- Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge wird eine festgeschriebene Anzahl an Normflächen gefordert.
Eine Normfläche ist ein 141x141mm dimensioniertes Quadrat welches diagonal in eine rote und in eine weiße Hälfte unterteilt ist Normfläche
Nicht ausreichende Kennzeichnung
Die Anbringung einzelner Normflächen ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung eines Fahrzeugs erfordert insgesamt 16 Normflächen, 8 an der Fahrzeugfront (Frontansicht) und 8 am Heck (Heckansicht).
Zwei Normflächen ergeben eine Einzelfläche 141 x 282 mm. Die Anbringung einer einzelnen Norm- bzw. Einzelfläche ist nicht ausreichend. Einzelfläche:
Nicht ausreichende Kennzeichnung
Um ein Fahrzeug fachgerecht zu kennzeichnen, sind mindestens 8 dieser Einzelflächen erforderlich (4x linksweisend + 4x rechtsweisend).
Die Abbildung (Kennzeichnung Längsseite) zeigt ein Erfordernis, welches insbesondere bei PKW und anderen Kleinfahrzeugen auftreten kann: Die Aussparung der Folie im Bereich von Fahrzeugteilen – in diesem Fall dem Tankdeckel.
Fahrzeugbedingte Teilungen der Folie sind unschädlich, solange die Mindestkennzeichnung erhalten bleibt!
Wichtig ist, dass die erforderliche Gesamtfläche weiterhin erhalten bleibt.
Natürlich dürfen solche Abweichungen nicht dazu führen, dass explizit ungünstige Stellen ausgesucht werden, um Folie zu sparen. In der Regel sind also auch hier größere Flächen anzustreben, um die für Sensoren, Türgriffe, Seitenblinker usw. ausgesparten Folienflächen nachzubilden.
Die Kennzeichnung muss an der Vorder- und Rückseite aus 8 Normflächen bestehen!
Die 8 Normflächen teilen sich auf in 4x linksweisend und 4x rechtsweisend. Die Fläche hat die Maße 141 x 564mm. Idealer Zuschnitt:
Warnmarkierungen
Richtige Anbringung am Fahrzeug
Die Warnmarkierung nach DIN 30710 muss exakt auf das jeweilige Fahrzeug abgestimmt werden. Nur eine normgerechte und sauber angebrachte Kennzeichnung gewährleistet maximale Sichtbarkeit – und sichert die Nutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr.
Richtige Ausrichtung
Die Markierung muss immer vom Fahrzeug wegweisend angebracht werden.
Einhaltung der Einzelflächen
Die Flächen gehören möglichst nah an die Fahrzeugaußenkante.
Kennzeichnung an geraden Flächen
Anbringung an geraden / frontalen Flächen. An der Front ggf. auf die Motorhaube ausweichen.
Symmetrie
Die Warnmarkierung soll symmetrisch angebracht werden.
Wichtige Hinweise zur Normanwendung
Die Warnmarkierung nach DIN 30710 lässt sich durch die definierten Normflächen grundsätzlich an viele Fahrzeugtypen anpassen, jedoch ist eine vollständig normgerechte Umsetzung nicht bei jedem Fahrzeug möglich. Insbesondere bei kleineren Fahrzeugen (z. B. PKW) sind in der Praxis teilweise Kompromisse erforderlich – dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, die Flächen nicht zu klein zu wählen, um die Sichtbarkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Kennzeichnung von Seitenflächen ist für die Nutzung eingeschränkter Sonderrechte nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch insbesondere bei Einsätzen im fließenden Verkehr ausdrücklich empfohlen. Eine fehlerhafte Ausführung – beispielsweise durch falsche Ausrichtung oder unzureichende Kennzeichnung – kann im Einzelfall dazu führen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht erfüllt sind.
Beispiele
4 Einzelflächen / 8 Normflächen (Mindestanforderung)
5 Einzelflächen / 10 Normflächen (Mögl. auf Motorhaube)
6 Einzelflächen / 12 Normflächen (als Rechteck 282x423mm)
Großzügige Kennzeichnung (vor allem auf BAB sinnvoll)
4 Einzelflächen / 8 Normflächen (Mindestanforderung)
Kennzeichnung über die Mindestanforderungen hinaus
großzügige Kennzeichnung an Fahrzeugkontur angepasst
Warnmarkierung nur linksweisend: Nicht zulässig
Warnmarkierung nur rechtsweisend: Nicht zulässig
Warnmarkierung weist nach innen: Nicht zulässig
Hier gilt als Merksatz die Eselsbrücke: A wie amtlich, V wie verkehrt.
FAQ
Häufige Fragen
Die Warnmarkierung nach DIN 30710 muss exakt auf das jeweilige Fahrzeug abgestimmt werden. Nur eine normgerechte und sauber angebrachte Kennzeichnung gewährleistet maximale Sichtbarkeit – und sichert die Nutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr.
Was ist die DIN 30710?
Die DIN 30710 regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Warnmarkierungen im Straßenverkehr. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Erkennbarkeit von Fahrzeugen zu erhöhen und dadurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
Wann ist eine Warnmarkierung Pflicht?
Fahrzeuge, die Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO in Anspruch nehmen, müssen mit einer Warnmarkierung nach DIN 30710 ausgestattet sein.
Dazu zählen unter anderem:
- Kommunalfahrzeuge
- Winterdienstfahrzeuge
- Straßenbau- und Reinigungsfahrzeuge
Ohne normgerechte Kennzeichnung können diese Sonderrechte entfallen.
Wie viele Flächen sind vorgeschrieben?
Um ein Fahrzeug ausreichend zu kennzeichnen sind 16 Normflächen oder 8 Einzelflächen nötig.
Besonderheit: Rote/Weiße Fahrzeuge
Damit der notwendige Kontrast gegeben ist (Tagessichtbarkeit), sollte die Warnmarkierung auf einem silbergrauen oder weißen Fahrzeug stets mit der Farbe Rot und auf einem roten Fahrzeug stets mit der Farbe Weiß beginnen. Dies empfiehlt sich natürlich auch bei ähnlichen Lackierungen.
Es handelt sich hierbei jedoch nur eine Empfehlung, denn die DIN 30710 enthält keine derartigen Festlegungen. Folglich ist es also auch zulässig, auf einem weißen Fahrzeug mit Weiß zu beginnen.
Sobald größere Flächen beklebt werden ist aber auch diese Empfehlung hinfällig, da das Gesamtbild in der Regel für einen hinreichenden Kontrast sorgt.
Hinweis
Dieses Dokument gilt als Hilfestellung und wird Ihnen von SIGNAL Design zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist keine offiziell geprüfte Anleitung und nicht von öffentlichen Behörden freigegeben.
Erweiternde Informationen zum Thema Warnmarkierung im Straßenverkehr finden Sie unter: Quelle und weitere Informationen
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