DIN 30710
gem. § 35 Abs. 6 StVO
Fahrzeuge mit Sonderrechten
Sicherheit im Straßenverkehr
Pflicht für
Fahrzeuge mit Sonderrechen
DIN 30710
nach Vorschrift

Merksatz: A wie “amtlich” – V wie “verkehrt”

Übersicht zur DIN 30710

  • Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter und reflektierender Kfz Warnmarkierung voraus.
  • Die Kennzeichnung der Fahrzeuge wird in der DIN 30710 geregelt.
  • Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge wird eine festgeschriebene Anzahl an Normflächen gefordert.

Eine Normfläche ist ein 141x141mm dimensioniertes Quadrat welches diagonal in eine rote und in eine weiße Hälfte unterteilt ist Normfläche

Dies ist der kleinste normgerechte Zuschnitt.

Nicht ausreichende Kennzeichnung

Die Anbringung einzelner Normflächen ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung eines Fahrzeugs erfordert insgesamt 16 Normflächen, 8 an der Fahrzeugfront (Frontansicht) und 8 am Heck (Heckansicht).

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

Zwei Normflächen ergeben eine Einzelfläche 141 x 282 mm. Die Anbringung einer einzelnen Norm- bzw. Einzelfläche ist nicht ausreichend. Einzelfläche:

Dies ist der kleinste normgerechte Zuschnitt.

Nicht ausreichende Kennzeichnung

Um ein Fahrzeug fachgerecht zu kennzeichnen, sind mindestens 8 dieser Einzelflächen erforderlich (4x linksweisend + 4x rechtsweisend).

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

Die Abbildung (Kennzeichnung Längsseite) zeigt ein Erfordernis, welches insbesondere bei PKW und anderen Kleinfahrzeugen auftreten kann: Die Aussparung der Folie im Bereich von Fahrzeugteilen – in diesem Fall dem Tankdeckel.

Fahrzeugbedingte Teilungen der Folie sind unschädlich, solange die Mindestkennzeichnung erhalten bleibt!

Wichtig ist, dass die erforderliche Gesamtfläche weiterhin erhalten bleibt.

Natürlich dürfen solche Abweichungen nicht dazu führen, dass explizit ungünstige Stellen ausgesucht werden, um Folie zu sparen. In der Regel sind also auch hier größere Flächen anzustreben, um die für Sensoren, Türgriffe, Seitenblinker usw. ausgesparten Folienflächen nachzubilden.

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

Die Kennzeichnung muss an der Vorder- und Rückseite aus 8 Normflächen bestehen!
Die 8 Normflächen teilen sich auf in 4x linksweisend und 4x rechtsweisend. Die Fläche hat die Maße 141 x 564mm. Idealer Zuschnitt:

Richtige Ausrichtung

Die Markierung muss immer vom Fahrzeug wegweisend angebracht werden.

Einhaltung der Einzelflächen

Die Flächen gehören möglichst nah an die Fahrzeugaußenkante.

Kennzeichnung an geraden Flächen

Anbringung an geraden / frontalen Flächen. An der Front ggf. auf die Motorhaube ausweichen.

Symmetrie

Die Warnmarkierung soll symmetrisch angebracht werden.

Wichtige Hinweise zur Normanwendung

Die Warnmarkierung nach DIN 30710 lässt sich durch die definierten Normflächen grundsätzlich an viele Fahrzeugtypen anpassen, jedoch ist eine vollständig normgerechte Umsetzung nicht bei jedem Fahrzeug möglich. Insbesondere bei kleineren Fahrzeugen (z. B. PKW) sind in der Praxis teilweise Kompromisse erforderlich – dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, die Flächen nicht zu klein zu wählen, um die Sichtbarkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Kennzeichnung von Seitenflächen ist für die Nutzung eingeschränkter Sonderrechte nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch insbesondere bei Einsätzen im fließenden Verkehr ausdrücklich empfohlen. Eine fehlerhafte Ausführung – beispielsweise durch falsche Ausrichtung oder unzureichende Kennzeichnung – kann im Einzelfall dazu führen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht erfüllt sind.

Beispiele

4 Einzelflächen / 8 Normflächen (Mindestanforderung)
4 Einzelflächen / 8 Normflächen (Mindestanforderung)
Warnmarkierung nur linksweisend: Nicht zulässig

Hier gilt als Merksatz die Eselsbrücke: A wie amtlich, V wie verkehrt.

Was ist die DIN 30710?

Die DIN 30710 regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Warnmarkierungen im Straßenverkehr. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Erkennbarkeit von Fahrzeugen zu erhöhen und dadurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

Fahrzeuge, die Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO in Anspruch nehmen, müssen mit einer Warnmarkierung nach DIN 30710 ausgestattet sein.

Dazu zählen unter anderem:

  • Kommunalfahrzeuge
  • Winterdienstfahrzeuge
  • Straßenbau- und Reinigungsfahrzeuge

Ohne normgerechte Kennzeichnung können diese Sonderrechte entfallen.

Um ein Fahrzeug ausreichend zu kennzeichnen sind 16 Normflächen oder 8 Einzelflächen nötig.

Damit der notwendige Kontrast gegeben ist (Tagessichtbarkeit), sollte die Warnmarkierung auf einem silbergrauen oder weißen Fahrzeug stets mit der Farbe Rot und auf einem roten Fahrzeug stets mit der Farbe Weiß beginnen. Dies empfiehlt sich natürlich auch bei ähnlichen Lackierungen.

Es handelt sich hierbei jedoch nur eine Empfehlung, denn die DIN 30710 enthält keine derartigen Festlegungen. Folglich ist es also auch zulässig, auf einem weißen Fahrzeug mit Weiß zu beginnen.

Sobald größere Flächen beklebt werden ist aber auch diese Empfehlung hinfällig, da das Gesamtbild in der Regel für einen hinreichenden Kontrast sorgt.

Hinweis

Dieses Dokument gilt als Hilfestellung und wird Ihnen von SIGNAL Design zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist keine offiziell geprüfte Anleitung und nicht von öffentlichen Behörden freigegeben.
Erweiternde Informationen zum Thema Warnmarkierung im Straßenverkehr finden Sie unter: Quelle und weitere Informationen

Nach oben scrollen